Banksteuerung
Die Sparkassen Rating und Risikosysteme (SR) entwickelt für die Themen der Banksteuerung zentrale, standardisierte Verfahren und unterstützt bei deren Umsetzung und Anwendung in den Instituten.
Wie auch andere Unternehmen, haben Banken und Sparkassen eine Strategie, die sie unter Berücksichtigung der für sie geltenden Regelungen und Vorschriften umsetzen. Die Banksteuerung hat viele Parallelen mit der Unternehmenssteuerung, es geht um die nachhaltige Absicherung der Existenz einer Bank oder Sparkasse. Im Fokus unserer Arbeit im Bereich Banksteuerung stehen der Integrierte Datenhaushalt, das Reporting, die verschiedenen Risikoarten, das Meldewesen und die Gesamtbanksimulation.
Integrierter Datenhaushalt
Die gestiegenen aufsichtlichen Anforderungen an die Quantität und Qualität der Berichterstattung machten eine Überarbeitung des Datenmanagements und der IT-Architektur erforderlich. Dieser Herausforderung haben wir uns gemeinsam mit unserem Partner, der Finanz Informatik, gestellt und eine Neukonzeption der Datenlandschaft erarbeitet. Das Ergebnis ist der Integrierte Datenhaushalt (IDH), mit dem unter anderem ein zentrales Reporting ermöglicht wird. Der IDH stellt die Datenbasis für Risikoverfahren (zum Beispiel Adressen-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiko) dar, die ihre Ergebnisse über den IDH wieder zur Verfügung stellen. Ziel des IDH: Die Schaffung eines zukunftsweisenden Datenhaushalts für dispositive Daten zur Steuerung in den Instituten. So können wir die bestmögliche Versorgung der Sparkassen mit Steuerungsinstrumenten, Analyse- und Messverfahren auf Basis ebenjenes Datenhaushalts ermöglichen.
Reporting
Das Reporting ist für Sparkassen der Schlüssel zum IDH: Damit Entscheider:innen und ihre Teams in den Sparkassen schnell an die nötigen Zahlen kommen, entwickeln wir auf Basis des Integrierten Datenhaushaltes Berichte und Abfragen für verschiedene Zielgruppen. Vom hoch standardisierten Management-Report bis hin zu Analysen für das Risikocontrolling erarbeiten wir mit Sparkassen passende Reporting-Lösungen. Durch den integrierten Ansatz des Datenhaushaltes werden Auswertungen zunehmend auch übergreifend über verschiedene Steuerungsthemen der Sparkasse möglich. Ziel ist es, die für die Banksteuerung benötigten Zahlen und Entwicklungen möglichst automatisiert aufzubereiten. Auch für die Vorbereitung der Meldungsabgabe setzen Sparkassen Reports auf Basis des Integrierten Datenhaushalts ein.
Risikoarten
Mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anweisungen für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten definiert. Dazu gehören gewisse Risikoarten, die es zu berücksichtigen gilt. Wir in der SR unterstützen die Sparkassen mit standardisierten Methoden und Verfahren beim Management ebenjener Risiken.
Die Risikoarten im Überblick:
Risiken, die sich negativ auf den Wert von Positionen auswirken, die durch die Veränderung von Marktparametern, zum Beispiel von Zinsen, Aktien- und Wechselkursen oder Immobilienpreisen zustande kommen, werden als Marktpreisrisiken bezeichnet. Sie werden unter Einsatz eines Barwertmodells als potenzieller Barwertverlust quantifiziert. Unterschieden wird dabei zwischen Zins-, Spread-, Aktien-, Fremdwährungs- und Immobilienpreisrisiken.
Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt und fristgerecht nachzukommen. Sprich, fällige Zahlungen können nicht bzw. nur mit erhöhten Refinanzierungskosten beglichen werden, die Sparkasse gerät mit ihren Zins- und Tilgungsraten in Verzug.
Das Adressenrisiko beschreibt die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Es beschreibt somit die Gefahr, dass Kreditnehmende die gewährten Kredite nicht (vollständig) zurückbezahlen können. Es besteht das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins- und Tilgungszahlungen.
Operationelle Risiken sind die Risiken eines Unternehmens bzw. eines Bankbetriebs, die außerhalb der typischen unternehmerischen Risiken auftreten. Dabei handelt es sich um die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit, oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeiter:innen, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse auftreten können, einschließlich Rechtsrisiken. Im Bankwesen gibt es genaue Regelungen (CRR), die vorschreiben, wie mit operationellen Risiken zu verfahren ist.
Derartige Risiken lassen sich überwachen und steuern. Sie können frühzeitig identifiziert und auf Grundlage zahlreicher Daten quantifiziert werden, um eine verlässliche Größe des zu erwartenden Verlusts zu erhalten. Dazu erfasst die SR Schadensfälle in einer Datenbank, wertet dieses aus und erstellt Risikoszenarien für die Analyse von Verlustpotentialen. Dies erleichtert die Ableitung von Präventivmaßnahmen und gewährleistet so ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Management operationeller Risiken.
Meldewesen
Als Kreditinstitute müssen die Sparkassen eine Vielzahl von Anzeigepflichten gegenüber der Bankenaufsicht erfüllen. Diese Anzeigepflichten basieren auf europäischen und nationalen Gesetzen und Verordnungen, wobei fest geregelte Meldezeitpunkte einzuhalten sind. Mit den Meldungen wird die Bankenaufsicht über aktuelle Vorgänge im Kreditwesen informiert und kann, bei sich abzeichnenden negativen Entwicklungen, im Rahmen der sog. mikro- und makroprudentiellen Aufsicht eingreifen. Dadurch soll unter anderem die Stabilität des Finanzsystems sichergestellt werden.
Beginnend bei der Umsetzung der Regulierungen und Verordnungen, über die Betreuung laufender Meldungen bis hin zur Ausarbeitung fachlicher Vorgaben begleitet die SR die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Wir kümmern uns u. a. um:
Kreditinstitute müssen aufgrund von in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechtsnormen bestimmte Unternehmensdaten mit einer vorgegebenen Meldefrequenz an die nationalen Aufsichtsbehörden (hier: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutsche Bundesbank) oder die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA oder EZB) melden. Dazu gehört auch das Financial Reporting (FinRep – dt. „Finanzberichterstattung“). Rechtsnormen mit Meldepflichten sind insbesondere die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und das Kreditwesengesetz (KWG).
Das Common Reporting (CoRep – dt. „Gemeinsames Rahmenwerk für die Berichterstattung) ist ein europaweit normiertes Rahmenwerk zur Meldung der Solvenz der Kreditinstitute. Mit den quartalsweise abzugebenden Meldungen zu ihren Eigenmitteln und unterlegungspflichtigen Risikopositionen, welche sich aus aufsichtlichen Vorgaben wie bspw. der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) ergeben, wird den nationalen Aufsichtsbehörden (hier: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutsche Bundesbank) ein detailliertes Bild über die Eigenkapitalausstattung des Instituts vermittelt.
Dazu gehört u. a. die Net Stable Funding Ratio (NSFR). Die aufsichtsrechtliche Kennzahl NSFR wurde – wie die Liquidity Coverage Ratio (LCR) – als Folge der Finanzkrise 2008 eingeführt. Ziel der NSFR ist die Sicherstellung der mittel- bis langfristigen strukturellen Liquidität von Instituten. Dabei soll insbesondere die Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen reduziert und hierdurch die Stressresilienz der Banken insgesamt verbessert werden. Die LCR definiert den Mindestbestand an hochliquiden Aktiva, den Kreditinstitute als Liquiditätsreserve vorhalten müssen, um im Falle eines schweren Stressszenarios den über einen Zeitraum von 30 Tagen auftretenden Nettozahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Das Kreditgeschäft hat traditionell eine überragende Bedeutung für die Entwicklung eines Instituts, ist aber auch die größte Quelle bankgeschäftlicher Risiken. Neben der Beschränkung der Geschäftsmöglichkeiten durch die Pflicht zur Unterlegung der Adressenausfallrisiken mit anrechenbaren Eigenmitteln gemäß die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) enthält das Kreditwesengesetz (KWG) neben der CRR besondere Vorschriften für das Kreditgeschäft. Die Institute haben vierteljährlich ihre Groß- und Millionenkredite nach Artikel 394 CRR und § 14 KWG der Deutschen Bundesbank anzuzeigen.
Einen weiteren Bestandteil des Kreditmeldewesen stellt u. a. das Analytical Credit Dataset (AnaCredit – dt. „Kreditdatenstatistik“) dar. Im Rahmen von AnaCredit werden Angaben auf der Ebene der einzelnen Kreditnehmenden und der einzelnen Kredite erhoben. Der Kreditbegriff von AnaCredit umfasst dabei Buchforderungen und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere dagegen sind nicht Inhalt von AnaCredit, sondern werden über die Statistik über Wertpapierinvestments erhoben. Die Meldungen sind von in Deutschland gebietsansässigen Kreditinstituten und ausländischen Zweigniederlassungen an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln.
Gesamtbanksimulation
Die Gesamtbanksimualtion (GBS) ist ein Instrument zur integrierten, szenarioabhängigen Simulation von Kennzahlen der Gesamtbanksteuerung bezogen auf einen mehrjährigen Horizont. Ziel der GBS-Anwendung ist es, auf aggregierter Ebene in einem mehrperiodischen Zeitraum integriert Bilanz-, GuV- und diverse Profitabilitäts- und regulatorische Kennzahlen zu simulieren.
GBS spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Anforderungen an die Risikotragfähigkeit.
Unter Risikotragfähigkeit (RTF) versteht man die Fähigkeit, die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden möglichen Risiken/Verluste tragen zu können. Das Unternehmen bzw. Kreditinstitut verfügt also über ausreichend Kapital, um die potentiell auftretenden Risiken abzufedern. Die Umsetzung der Risikotragfähigkeit mit normativer und ökonomischer Perspektive wird durch GBS ermöglicht.
Die SR unterstützt die Sparkassen beim Thema RTF außerdem mit dem Risikohandbuch sowie mit Praxisleitfäden zu den Themen Risikoinventur, Risikotragfähigkeit und der Durchführung von Stresstests und adversen Szenarien.